Geschäftsbedingungen für Feierlichkeiten und Sonderveranstaltungen

Bei der Personenanzahl für die Buffets oder Menüs, welche wir in Rechnung stellen, gehen wir von der verbindlichen Bestellung aus oder von der uns vier Tage vor der Veranstaltung übermittelten Gästeanzahl.

 

Nebenleistungen, wie Tischschmuck, Blumen etc., werden gesondert berechnet. Musiker und Künstlergagen sind direkt vom Veranstalter zu zahlen. Unser Service steht Ihnen bis 1.00 Uhr kostenfrei zur Verfügung. Ab 1.00 Uhr berechnen wir eine Servicepauschale (Nachtzuschlag) in Höhe von 120,00 € je angefangene Stunde, längstens bis 2.00 Uhr.

Unsere Preise sind Endpreise inkl. der jeweils gültigen Mehrwertsteuer. Rechnungen sind sofort nach Veranstaltungsende ohne Abzug in Bar oder per Überweisung zu begleichen. Der Auftraggeber haftet als Gesamtschuldner.

Eine Raummiete fällt im Allgemeinen nicht an, wenn wir Ihre Feier in unserem Haus ausrichten.

 

Gültig ab 01.01.2023

Änderungen sind vorbehalten.